Knapp jeder fünfte deutsche Auslandsautofahrer (19 Prozent) hat schon einmal eine Geldstrafe aufgrund eines Verkehrsdelikts erhalten. Jeweils 8 Prozent hatten im Ausland schon einmal einen Schaden am Auto ohne bekannten Verursacher sowie einen Unfall mit Blechschaden. Wie man sich auf die Fahrt im Ausland vorbereitet und was bei einem Unfall zu beachten ist, erklärt ein Versicherungsunternehmen.

Saarbrücken – Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht, und die Vorfreude kennt keine Grenzen – der Sommer ist die perfekte Zeit zum Verreisen. Wenn unterwegs allerdings ein Unfall oder Verkehrsdelikt dazwischenkommt, kann das die Urlaubsstimmung trüben. Was Autofahrer bei Unfällen, Kfz-Schäden oder Knöllchen im Ausland grundsätzlich beachten sollten, erklärt ein Versicherungsexperte.

VERKEHRSDELIKTE IM AUSLAND

Autofahren im Ausland kann eine Herausforderung sein. Landesspezifische Besonderheiten und Verkehrsregeln fernab der Heimat können selbst geübte Autofahrer aus der Ruhe bringen. Grund genug, sich vor der Reise mit den wichtigsten Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Doch knapp jeder fünfte Urlauber (19 Prozent) tut dies bei der Vorbereitung auf die Fahrt selten, vier Prozent sogar nie. Bei Verstößen drohen mitunter hohe Bußgelder – so mussten bereits 19 Prozent der deutschen Auslandsautofahrer für ein Verkehrsdelikt im Ausland eine Geldstrafe zahlen, bei zwei Prozent wurde das Auto gar beschlagnahmt beziehungsweise mit der Parkkralle festgesetzt. Versicherungsexperte Frank Bärnhof von der Cosmos-Versicherung: „Autofahrer sollten sich möglichst vor Antritt der Reise umfassend über geltende Verkehrsregeln auf der Reiseroute informieren – nicht nur wegen der drohenden Bußgelder bei Verstößen sondern vor allem wegen der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.“

UNFÄLLE UND KFZ-SCHÄDEN IM AUSLAND

Fremde Länder erkunden und dabei das Tempo selbst bestimmen: Laut forsa-Umfrage waren 85 Prozent der deutschen Autofahrer schon einmal mit dem Auto im Ausland unterwegs. Doch auch in der Urlaubsidylle bleiben Unglücksfälle nicht aus. So hatten bereits 8 Prozent der befragten Auslandsautofahrer einen Unfall mit Blechschaden und 1 Prozent einen Unfall mit Personenschaden. Versicherungsexperte Frank Bärnhof: „Nach einem Autounfall muss zuerst die Unfallstelle gesichert werden, dann folgt wenn nötig eine Erste Hilfe bei eventuell Verletzten und das Rufen des Rettungsdienstes. Der nächste Schritt ist die Dokumentation von Unfallort, Unfallbeteiligten und beteiligten Fahrzeugen mit Fotos und Notizen – wenn vorhanden, hilft hierbei auch ein Europäischer Unfallbericht.“ Die Dokumentation erleichtert die nachfolgende Schadenregulierung. „Außerdem sollte im Schadensfall umgehend die eigene Versicherung informiert werden – auch wenn man glaubt, nicht Schuld zu sein. Sie kann bei weiteren Fragen unterstützen“, sagt Bärnhof.

8 Prozent der Befragten hatten im Ausland schon einmal einen Schaden am Auto ohne bekannten Verursacher. „In solchen Fällen bleibt der Besitzer des Wagens selbst auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung“, sagt der Experte. „Doch gerade bei kleinen Schäden sollte geprüft werden, ob es sich lohnt, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn sich der Beitrag dadurch erhöht, kann es günstiger sein, die Werkstattkosten selbst zu tragen.“ Der Kfz-Versicherer unterstützt auch bei der Klärung dieser Frage.

Auch Vandalismus an Fahrzeugen kommt im Ausland vor, so hatten 3 Prozent dadurch schon einmal einen Schaden. Was hierbei zu beachten ist, erklärt der Experte: „Vorsätzliche Sachbeschädigung sollte auch im Ausland der Polizei gemeldet werden, dies kann die nachfolgende Schadenregulierung erleichtern“, rät der Versicherungsexperte. Je nach Art des Schadens fallen für die Reparatur teils hohe Kosten an. Bleibt der Täter jedoch unerkannt, muss der Autobesitzer diese selbst tragen. Eine Vollkaskoversicherung leistet bei Blech- oder Lackschäden Schadenersatz. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten „Rabattschutz“, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten. Opfer von Vandalismus sollten immer den Versicherer informieren.

DIEBSTAHL IM AUSLAND

Kurz beim Aussichtspunkt angehalten, um ein Foto zu machen und schon sind Portemonnaie und Smartphone aus dem Auto gestohlen? 6 Prozent der deutschen Auslandsautofahrer wurden laut forsa-Umfrage schon einmal Wertgegenstände aus dem Auto gestohlen. Der Experte rät daher: „Am besten lässt man keine Wertsachen im Fahrzeug liegen. Das sollte schon vor der Reise bedacht werden. Diese sollte man immer mitnehmen und sicher verwahren“, so Frank Bärnhof. Denn über die Hausratversicherung ist der Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto in der Regel nicht mitversichert.

(1) Repräsentative Trendumfrage „Sommerreisezeit 2018“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.510 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, darunter 1.120 Sommerurlauber und 743 Autourlauber.